Zahlen, Daten, Fakten

Patientenzufriedenheit
im Jahresschnitt
1,42
Weiterempfehlungsquote
im Jahresschnitt
95,90%

Zertifizierungen

Ohne Antrag geht es nicht

Eine Reha muss vor Ihrem Beginn von ihrem Haus- oder Facharzt beantragt und vom dem zuständigen Kostenträger genehmigt werden.

Die Genehmigung ist davon abhängig, dass folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Sie haben Rehabilitationsbedarf, d.h. es bestehen gesundheitliche Beeinträchtigungen
  • Sie sind in der Lage, die Rehabilitation anzutreten, d.h. es besteht Rehabilitationsfähigkeit
  • Es ist davon auszugehen, dass die Rehabilitation Ihren Gesundheitszustand verbessert, d.h. es besteht eine positive Rehabilitationsprognose

Ob Sie diese Kriterien erfüllen, klärt Ihr Haus- und Facharzt mit Ihnen ab. Ebenso die Frage, ob die Reha stationär oder ambulant durchgeführt werden sollte. In Ihrem Antrag können Sie eine Wunschklinik benennen, in der Sie Ihre Reha durchführen möchten.

Auf der Grundlage dieses Antrags entscheidet Ihr Kostenträger, ob, wie und wo die Reha-Maßnahme durchgeführt werden kann. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie von Ihrem Kostenträger eine Kostenzusage, die Voraussetzung für die Vereinbarung eines Aufnahmetermins in der Reha-Klinik ist.

Bei einer AHB ist das Verfahren für Sie einfacher: Hier veranlasst Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus die Reha und der Sozialdienst übernimmt für Sie das Antrags- und Genehmigungsverfahren bei Ihrem Kostenträger sowie die Anmeldung/Vereinbarung eines Aufnahmetermins in der von Ihnen gewählten Klinik.

Sollte Ihrem Reha-Antrag nicht entsprochen werden oder Sie keine Kostenzusage für Ihre Wunschklinik erhalten, können Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

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